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Informationen für Eltern - Coronavirus

Administrator (Pfarramt) on 13.03.2020

(Bayer. Staatsministerium Familie, Arbeit, Soziales)

"Ab der kommenden Woche [Anm.: ab 16.03.) entfallen vorerst bis einschließlich 19. April 2020 an allen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten die regulären Betreuungsangebote. Für Kinder gilt ein Betretungsverbot. Daher übermitteln wir anbei ein Informationsblatt für Eltern." Hier zum Download.

Desweiteren hier Informationen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Für die Kindergärten gelten für die Aufnahme von Kindern in die  Notgruppen folgende Kritierien (analog zu den Schulen s. KMS) ...

Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung). Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

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